Blog: Sextortion-Scammer

Veröffentlicht: 2025-12-03

Kürzlich flatterte eine weitere Scam-Mail rein, die zwar an sich gut, aber dennoch auch total beschissen gemacht war. Absender war eine .gv.de@gmail.com-Adresse. Betreff: "AW: Erscheinen ist Pflicht - siehe beigefügtes Dokument". Ich war auf der Mail als Empfänger in BCC angegeben.

Der Body der Mail bestand lediglich aus "---", angehängt war eine PDF.
Header der PDF angeblich vom "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz", "Bundespolizeipräsidium", "European Cybercrime Centre", "Europol" und dem "Staatsanwalt vom Obersten Gerichtshof".
Im Footer auch das Emblem und Schriftzug der "Bundespolizei".

Hier mal eine Abschrift des Textes, mit anschliessender Zerpflückung meinerseits:

Foto der Fake-PDF
Foto der Fake-PDF

Zu Händen, auf Ersuchen von Herrn Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums. Nimmt als nationales Mitglied, das Deutschland vertritt, an den Sitzungen der EU-Arbeitsgruppe zur Cyberkriminalität bei Europol teil. Leiter der Jugendschutzbrigade und Kommandant der Strafprozessordnung, Artikel 20 21 - 1 und 75-78. Wir kontaktieren Sie aufgrund einer Computeraufzeichnung einer Cyberinfiltration (seit 2009 erlaubt, u. a. in den Bereichen Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie, Exhibitionismus und Sexhandel). Wir werden aus den folgenden Gründen rechtliche Schritte gegen Sie einleiten:

• Kinderpornografie
• Pädophilie
• Exhibitionismus
• Cyberpornografie
• Sexueller Handel

Das Gesetz 3901 der Strafprozessordnung vom März 2007 erhöht die Strafen für Anträge, sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen. Sie haben die Straftat begangen, nachdem Sie eine Website (Werbeseite) besucht haben, sich ein kinderpornografisches Video angesehen haben, Fotos/Videos von nackten Minderjährigen wurden von unserer Cyberpolizei aufgenommen und stellen einen Beweis für Ihre Straftaten dar. Der Gerichtshof, der alle Versuche im Zusammenhang mit Sexhandel verurteilt, konnte die Bemühungen zur Bekämpfung eines solchen Vandalismus nicht ignorieren.

Unter Artikel Nr. 98-468 vom 17. Juni 2007, Art. 809 Abs. 15 cp - Amtsblatt vom 11. Juni 2009. Wer solche Handlungen begeht, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 bis 75.000 Euro geahndet wird. Aus Gründen des Datenschutzes senden wir Ihnen diese E-Mail. Bitte lassen Sie sich per E-Mail anhören Sie sich anhören, indem Sie Ihre Beweggründe schriftlich festhalten, damit diese geprüft und verifiziert werden können, um Sanktionen zu bewerten. dies innerhalb einer strikten Frist von 72 Stunden.

Sie erhalten Antworten per E-Mail, indem Sie innerhalb einer strikten Frist von 72 Stunden die besten Ergebnisse schreiben, dieselbe Nachricht verfeinern und die verhängten Sanktionen sorgfältig prüfen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unsere Beschwerde an das Justizministerium und den Staatsanwalt zu richten, damit ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wird, und wir werden Sie sofort festnehmen. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an Vereinigungen, die gegen Pädophilie kämpfen, und an die Medien zur Veröffentlichung geschickt, damit Ihre Familie und Ihre Angehörigen wissen, was Sie tun. Sie werden bei allen Behörden in ganz Europa und auf nationaler Ebene als Sexualstraftäter registriert Register für Sexualstraftäter. Wir warten noch auf Ihre Antwort per E-Mail, um Sie über das weitere Vorgehen zu informieren.

Aufrichtig,
Dr. Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums
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Bundespolizeipräsidium
Anschrift: Bundespolizeipräsidium. Heinrich-Mann-Allee 103. 14473 Potsdam
© Bundespolizei 1999-2025. Alle Rechte vorbehalten

... oder TL;DR: Bullshit!

Es mag ja vielleicht so 1-2 Personen auf diesem Planeten geben, die auf sowas reinfallen. Aber ein normal gebildeter Mensch, der das mindeste Grundwissen über das Rechtssystem in diesem Land hat kann darüber nur müde lachen. Oder sich - wie in meinem Fall - fragen, wer denn da jetzt der dümmere ist: Der, der auf sowas reinfällt, oder der, der so hohl ist und glaubt, dass Menschen auf sowas reinfallen, und seinen mehr als lausigen Text nicht mal probelesen lässt.
Aber mal der Reihe nach:

Falls du, der Ersteller dieser PDF, das hier liest: Geh dich bitte einbuddeln! Du bist wie diese möchtegern-coolen Jugendlichen, die sich auf ihr erstes Auto "Pozelei" schreiben und dann erwarten, dass man sie ernst nimmt.
Da ist Doofy aus Scary Movie ja noch glaubwürdiger.



Letzte Änderung: 2025-12-04 22:00:30
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