Und dann gabs da noch diesen Malerbetrieb aus dem südlicheren Landkreis Rottal-Inn, dessen Angestellten es offensichtlich nötig haben, dass sie FREMDES EIGENTUM OHNE VORHERIGE RÜCKFRAGE ZERSTÖREN und für eigene Zwecke missbrauchen.
So wurde einfach einer meiner Besen zerlegt und als Pinselverlängerung benutzt, dass man sich ja nicht bücken muss.
Und ja, auch wenn es einige Personen in ihrer eigenen Scheinwelt nicht wahrhaben wollen: Hierbei handelte es sich um Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, da der Stiel von mir reingeleimt wurde, da das Holzgewinde sich sonst immer gelöst hat. Diese Leimverbindung wurde mit nicht unerheblicher Kraft aufgebrochen. Es wurde auch dagegen vorgegangen.
Scheinbar ist das heutzutage im Handwerk Standard. Wenn man sein eigenes Zeug vergiss, zerlegt man halt einfach das nächstbeste Teil, das einem nicht gehört.
Das ist definitiv Vertrauensbruch und ich weiss, welcher Maler mir definitiv nie wieder ins Haus, geschweige denn aufs Grundstück kommt.